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TPO ist nicht gleich TPO-L

Einleitung

In lichthärtenden Nagelprodukten spielen Photoinitiatoren eine zentrale Rolle. Sie sorgen dafür, dass Gele und Lacke unter UV- oder LED-Licht zuverlässig aushärten. Einer der bekanntesten Vertreter ist TPO. Doch: TPO ist nicht gleich TPO. Hinter der Abkürzung verbergen sich unterschiedliche chemische Substanzen mit eigenen Eigenschaften, Namen und regulatorischem Status. Für die Branche und die Anwender:innen ist es daher wichtig, die aktuelle Lage zu kennen – vor allem, da die EU ab September 2025 neue Regelungen in Kraft setzt.

Was ist TPO überhaupt?

TPO steht für Trimethylbenzoylphenylphosphinoxid – eine Verbindung, die Lichtenergie aufnimmt und in Radikale zerfällt. Diese starten die Polymerisation, also den Aushärtungsprozess von Gelen.

Allerdings existieren mehrere Varianten von TPO, die sich chemisch unterscheiden. Die beiden wichtigsten sind TPO-G und TPO-L.

Chemische Unterschiede

TPO-G (klassisch)

  • Chemischer Name: Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide

  • CAS-Nr.: 75980-60-8

  • Eigenschaften: härtet schnell und zuverlässig, jedoch erhöhtes Risiko für Hautsensibilisierungen

  • Regulatorik: Aufgrund einer Neuregelung durch die EU ab September 2025 nicht mehr in kosmetischen Produkten erlaubt

TPO-L (Alternative)

  • Chemischer Name: Ethyl Trimethylbenzoyl Phenylphosphinate

  • CAS-Nr.: 84434-11-7

  • Eigenschaften: bessere Verträglichkeit, geringeres Allergiepotenzial, gleiche Funktion als Photoinitiator

  • Regulatorik: bleibt nach aktueller EU-Gesetzgebung weiterhin zulässig

Rechtliche Einordnung: TPO-G vs. TPO-L

Ein aktueller Fachdialog verdeutlicht:

„Grundsätzlich gibt es zwei Substanzen: TPO-G und TPO-L. Ab dem 1. September 2025 wird lediglich TPO-G verboten – TPO-L bleibt weiterhin erlaubt.“

Die Details im Überblick:

  • TPO-G

    • CAS-Nr.: 75980-60-8 | EG-Nr.: 278-355-8

    • Ab September 2025 in der EU nicht mehr erlaubt

    • Betroffen von der 21. ATP zur CLP-Verordnung

  • TPO-L

    • CAS-Nr.: 84434-11-7 | EG-Nr.: 282-810-6

    • Bleibt weiterhin zugelassen

    • Nicht von der Neueinstufung betroffen

👉 Damit ist klar: Die EU-Verordnung zwingt die Branche zum Ausstieg aus TPO-G.

Warum wurde TPO-G verboten?

1. Einstufung als reproduktionstoxisch (CMR 1B)

Die EU hat im Rahmen der 21. ATP zur CLP-Verordnung TPO‑G als CMR Kategorie 1B eingestuft – das heißt, es gilt als Stoff mit möglicher reproduktionstoxischer Wirkung. Diese Einstufung basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen und schließt mögliche Risiken für die Fortpflanzung mit ein.

2. Automatischer Ausschluss durch EU-Kosmetikverordnung

Gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt: CMR-Stoffe der Kategorien 1A oder 1B dürfen nicht in kosmetischen Produkten verwendet werden. Dadurch wurde ein Verbot von TPO‑G zum 1. September 2025 wirksam.

3. Vorsorgeprinzip im Verbraucherschutz

Die EU gilt als Vorreiter im Verbraucherschutz – auch wenn keine unmittelbaren Gefahren aus der Anwendung von TPO-G bekannt waren, wurde die Einstufung als CMR 1B als ausreichend Risiko angesehen, um diesen Inhaltsstoff prophylaktisch zu verbieten. Die Regulierung bevorzugt Sicherheit vor Unsicherheit.

 

Fazit: Was bedeutet das für Nagelprodukte?

Das kommende Verbot von TPO-G bedeutet nicht, dass Hersteller oder Nagelstudios in der Vergangenheit unsichere oder fehlerhafte Produkte in Verkehr gebracht haben.

Alle bisher verwendeten Rezepturen mit TPO-G entsprachen den geltenden gesetzlichen Vorgaben und wurden nach den damals gültigen wissenschaftlichen Erkenntnissen bewertet und zugelassen. Mit der neuen Einstufung im Rahmen der CLP-Verordnung ändert sich nun die rechtliche Grundlage – nicht die tatsächliche Beschaffenheit oder Sicherheit der früher eingesetzten Produkte.

  • TPO ist nicht gleich TPO. Hinter dem Kürzel verbergen sich verschiedene Substanzen.
  • Aufgrund der EU-Neueinstufung darf TPO-G ab September 2025 nicht mehr eingesetzt werden.
  • TPO-L bleibt erlaub.

Unser Versprechen als Hersteller

Als einer der großen Anbieter und Hersteller im Bereich Nageldesign haben wir schon länger begonnen, uns auf diese Umstellung vorzubereiten. Viele unserer Produkte waren daher bereits TPO-L frei.

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